16. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Ab dem 1. März 2021 gilt die 16. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 26. Februar 2021 (16. CoBeLVO). Die neue Verordnung ist gültig bis zum 14. März 2021.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Neben der Öffnung der Frisöre als Hygieneberuf kann auch generell die Fußpflege mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder angeboten werden.
  • Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck können öffnen. Gleiches gilt unter Auflagen auch für Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartencenter und Gartenbaubedarfe. Das gilt bei einer Beschränkung auf ein gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche der Baumärkte.
  • Darüber hinaus werden auch die „Click&Collect“-Regelungen im kleinen Rahmen erweitert: Ab. 1. März ist dann auch ein „Termin-Shopping“ möglich. Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden und immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten.

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)

 

Die vollständige 16. Corona-Bekämpfungsverordnung mit Begründung sowie eine Auslegungshilfe finden Sie hier. Außerdem hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage die wichtigsten Regelungen für das Corona-Frühjahr noch einmal zusammengefasst.

Die IHK Pfalz bietet auf ihrer Homepage zudem einen Überblick über die aktuellen Corona-Auflagen sowie die geltenden Hygieneregeln und -konzepte für einzelne Branchen.

 

Stand: 1. März 2021, 09:10 Uhr