18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Ab dem 22. März 2021 gilt die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 20. März 2021 (18. CoBeLVO). Die neue Verordnung ist gültig bis zum 11. April 2021.

Die vollständige 18. Corona-Bekämpfungsverordnung mit Begründung sowie eine Auslegungshilfe finden Sie hier. Außerdem hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage die wichtigsten Regelungen für das Corona-Frühjahr noch einmal zusammengefasst.

 

Stand: 21. März 2021, 18:51 Uhr