2. Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

Ab dem 14. Februar 2021 gilt die 2. Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom 12. Januar 2021. Sie gilt bis zum 7. März 2021.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Ab dem 22. Februar dürfen die Klassen 1 bis 4 wieder im Wechselunterricht zur Schule gehen. Die Klassen der Orientierungsstufe sollen im März zügig folgen.
  • Erzieher und Erzieherinnen sowie die Lehrerschaft können sich ab sofort anlasslos in den 215 Testeinrichtungen in Rheinland-Pfalz testen lassen.
  • Am 1. März können Friseurbetriebe wieder öffnen. Voraussetzung sind strenge Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie die Nutzung medizinischer Masken.

 

Die vollständige aktuelle Landesverordnung mit Begründung sowie eine Auslegungshilfe finden Sie hier. Außerdem hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage die wichtigsten Regelungen noch einmal zusammengefasst.