2. Update: Einstufung Département Moselle als Virusvariantengebiet

Bezüglich der Einstufung des Département Moselle als Virusvariantengebiet und den damit einhergehenden Regelungen für Berufstätige bei der Einreise nach Deutschland haben wir soeben neue Informationen erhalten.

  1. Die Aussage der Staatssekretärin Heike Raab, dass die Regelungen nur für Grenzpendler mit französischer Staatsbürgerschaft gelten, hat sich als falsch erwiesen. Alle Grenzpendler mit Wohnsitz im Département Moselle müssen die genannten Regelungen befolgen, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft.
  2. Die Stadt Pirmasens hat in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Südwestpfalz die Kapazitäten im gemeinsamen Test-Center in Pirmasens ausgeweitet. Außerdem hat das DRK Südwestpfalz seine Unterstützung angeboten und ist Unternehmen bei der kurzfristigen Beschaffung von Schnelltest behilflich, sofern verfügbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mitarbeiter für die Durchführung der Schnelltests schulen zu lassen. Ansprechpartner ist Hans Prager: hans.prager@kv-swp.drk.de.
    Weitere Informationen zu den Unterstützungsangeboten: Pressemitteilung Grenzpendler & Anfahrt Testzentrum
  3. Es werden lediglich die Tests anerkannt, die vom RKI zertifiziert bzw. frei gegeben sind. Ob die derzeit auf den Markt kommenden Spucktests zulässig sind, wird derzeit noch geprüft. Es wird empfohlen, die Spucktests zunächst nicht zu verwenden und die Einschätzung des RKI abzuwarten.
  4. Das negative Testergebnis muss in schriftlicher oder elektronischer Form mit sich geführt werden, wobei ein Foto des Testergebnisses nicht ausreicht. Ein ärztliches Attest wird nicht verlangt. Allerdings muss das schriftliche Testergebnis den Namen des Getesteten, das Datum und Uhrzeit des Tests beinhalten. Nicht unbedingt erforderlich ist die Angabe der geschulten Person, die den Test abgenommen hat. Das Testergebnis kann zum Beispiel von dem Unternehmen, in dem der Test gemacht wurde, ausgestellt werden.

 

Weiterführende Informationen zu den Regelungen für Berufstätige finden Sie hier:

www.corona.rlp.de  /  www.bmi.bund.de  /  16._CoBeLVO_2.pdf

 

Stand: 2. März 2021, 16:34 Uhr