21. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Ab dem 21. Mai 2021 gilt die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. Mai 2021 (21. CoBeLVO). Mit der neuen Verordnung sind weitere Schritte aus den pandemiebedingten Beschränkungen möglich. Außerdem wurde die Verordnung im Hinblick auf die Ausnahmen für symptomlose geimpfte sowie genese Personen an die neue Version der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst.
Die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung tritt mit Ablauf des 1. Juni 2021 außer Kraft.

 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Bei einer Inzidenz unter 100:

  • Kultur im Freien sowie Sportveranstaltungen mit maximal 100 Zuschauern auf festen Plätzen mit negativem Test
  • Kontaktloser Gruppensport außen mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten
  • Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit entfällt
Bei einer Inzidenz unter 50:

  • Kulturelle und gastronomische Angebote in Innenräumen mit entsprechendem Testkonzept und festen Plätzen

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)

 

Die vollständige 21. Corona-Bekämpfungsverordnung mit Begründung finden Sie hier. Außerdem hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage die wichtigsten Regelungen noch einmal zusammengefasst.

 

Stand: 20. Mai 2021, 16:21 Uhr