22. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Ab dem 2. Juni 2021 gilt die 22. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 1. Juni 2021 (22. CoBeLVO). Die neue Verordnung tritt mit Ablauf des 20. Juni 2021 außer Kraft.

Aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen enthält die neue Verordnung weitere Öffnungsschritte für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 100.

Die wichtigsten Lockerungen im Überblick:

  • Kontaktbeschränkung: Fünf Personen aus fünf Hausständen zzgl. Kinder bis einschl. 14 Jahre und Geimpfte/Genesene
  • Gastronomie: Auch bei Inzidenz zwischen 50 und 100 im Innenbereich geöffnet; Wegfall der Testpflicht im Freien
  • Öffnung der Freibäder und Badeseen mit Kapazitätsbeschränkung auf 50 Prozent; Saunen können öffnen mit Test und maximal 50 Prozent Belegung
  • Hotels: Bewirtung der Gäste innen und außen, Frühstück auch als Buffet zulässig; Saunaöffnung zulässig, Wellnessangebote – auch Kosmetikanwendungen – und Hallenbadnutzung unter Auflagen möglich
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Personen
  • Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Personen

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)

 

Die vollständige 22. Corona-Bekämpfungsverordnung mit Begründung finden Sie hier.

 

Stand: 2. Juni 2021, 09:12 Uhr