23. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Ab dem 18. Juni 2021 gilt die 23. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 16. Juni 2021 (23. CoBeLVO). Die neue Verordnung tritt mit Ablauf des 1. Juli 2021 außer Kraft.

Aufgrund der anhaltend niedrigen Infektionszahlen hat der Ministerrat weitere Lockerungen bei den Coronaschutzmaßnahmen beschlossen. Weitere Öffnungsschritte sollen in der 24. Corona-Bekämpfungsverordnung zum 2. Juli folgen.

Die wichtigsten Lockerungen im Überblick:

  • Bei der Personenbegrenzung werden unabhängig von der Gesamtfläche eine Person pro 10 qm² zugelassen.
  • Private Feiern werden mit maximal 25 Gästen im Innenbereich und mit Test möglich. Sinkt die Inzidenz stabil unter 50, so können Feiern im Freien mit bis zu 50 Personen stattfinden.
  • Gemeinschaftseinrichtungen der Hotels, Jugendherbergen, Campingplätze, etc. öffnen wieder.
  • Bus- und Schiffsreisen werden gestattet.
  • Zuschauer werden beim Amateur- und im Profisport wieder zugelassen: Im Freien dürfen 250, in Innenräumen 100 Gäste einem Sportereignis beiwohnen. Sinkt die Inzidenz unter 50, so sind im Freien 500 und innen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer erlaubt. Dasselbe gilt für Auftritte der Laienkultur.
  • Hallenbäder und Thermen öffnen.
  • Freizeitparks u.ä. können auch im Innenbereich öffnen.

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)

 

Die vollständige 23. Corona-Bekämpfungsverordnung mit Begründung finden Sie hier.

 

Stand: 17. Juni 2021, 10:17 Uhr