24. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Ab dem 2. Juli 2021 gilt die 24. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 30. Juni 2021 (24. CoBeLVO). Die neue Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juli 2021 außer Kraft.

Aufgrund der weiterhin sinkenden Inzidenzen und der steigenden Impfquote hat der Ministerrat mit der neuen Verordnung weitere Öffnungsschritte beschlossen. Die Lockerungen betreffen insbesondere die Veranstaltungsbranche.

Die wichtigsten Lockerungen im Überblick:

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist mit 25 Personen aus verschiedenen Haushalten gestattet.
  • Bei privaten Feiern sind bis zu 100 Gäste möglich. Für Feiern im Innenbereich gilt die Testpflicht.
  • Für Gäste in der Gastronomie entfällt die Testpflicht sowie die Vorausbuchungspflicht. In Hotels gilt die Testpflicht nur noch bei Anreise statt alle 48 Stunden.
  • Sport ist im Freien und innen in einer Gruppe von 50 Personen (mit Trainer) möglich.
  • Öffnung von Clubs und Diskotheken für bis zu 350 Besucher.

Der Bereich Veranstaltungen ist komplett neu geregelt. Künftig unterschieden nach:

  • Veranstaltungen innen bis 350 Teilnehmer; im Freien bis 500 Teilnehmer
  • Großveranstaltungen innen über 350 Teilnehmer bei max. 50 Prozent Auslastung; im Freien mit festen Plätzen über 500 Teilnehmer bei max. 50 Prozent Auslastung (max. 5.000 Teilnehmer)
  • Großveranstaltungen mit über 5.000 Teilnehmern können in Abstimmung mit den örtlichen Behörden zugelassen werden.

Großveranstaltungen können nur in Kommunen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von höchstens 35 stattfinden.

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)

 

Die vollständige 24. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier.

 

Stand: 1. Juli 2021, 09:20 Uhr