26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Seit dem 12. September 2021 gilt die Sechsundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 8. September 2021 (26. CoBeLVO). Die neue Verordnung ist gültig bis zum 10. Oktober 2021.

Die neue Regelung: Ab sofort gilt das „2G+“-System mit neuen Corona-Warnstufen.

  • Für Geimpfte und Genesene sowie Kinder bis einschließlich 11 Jahren sind unbegrenzte Zusammenkünfte möglich, zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen kann.
  • Die neuen Warnstufen setzten sich künftig zusammen aus der Sieben-Tage-Inzidenz, dem Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Wert und dem Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten. Sie reichen von Stufe 1 bis Stufe 3, die jeweils dann ausgerufen werden, wenn mindestens zwei der drei Leitindikatoren erreicht werden.

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)

 

Die vollständige 26. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier.

 

Stand: 13. September 2021, 10:38 Uhr