27. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Ab dem 8. November 2021 gilt die Siebenundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 (27. CoBeLVO). Die neue Verordnung tritt mit Ablauf des 28. November 2021 außer Kraft.

Die Änderungen im Überblick:

  • Die Regelung zur Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum entfällt; gleiches gilt für die Personenbegrenzung.
  • Für Veranstaltungen im Außenbereich gibt es nur noch Beschränkungen, wenn die Teilnehmer feste Plätze einnehmen und eine Einlasskontrolle oder Ticketverkauf gegeben sind. In diesen Fällen gilt die Testpflicht.
  • Die erlaubte Anzahl von 25, zehn oder fünf nicht-immunisierten Personen, die zum Wegfall des Abstandsgebots und der Maskenpflicht führt, wird künftig auch in Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes angewandt.

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)

 

Die vollständige 27. Corona-Bekämpfungsverordnung mit Begründung finden Sie hier.

 

Stand: 5. November 2021, 09:18 Uhr