28. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Ab dem 24. November 2021 gilt die Achtundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 (28. CoBeLVO). Die neue Verordnung tritt mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.

Die Änderungen im Überblick:

  • 3G –Regelung am Arbeitsplatz: Nur genesene, geimpfte oder getestete Personen dürfen am Arbeitsplatz tätig sein. Die Einhaltung der Regelung soll vom Arbeitgeber täglich kontrolliert werden.
  • 3G –Regelung im ÖPNV: Im Öffentlichen Personennahverkehr und den Zügen des Regional- und Fernverkehrs wird zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die 3G-Regel eingeführt.
  • 2G-Regelung für Veranstaltungen, Gastronomie, Hotels und körpernahe Dienstleistungen: Ab einem Schwellenwert der Hospitalisierungsrate über 3 wird der Zugang in Innenräumen auf Geimpfte und Genesene beschränkt.
  • 2G plus ab Hospitalisierungsrate über 6: Wenn der Schwellenwert der Hospitalisierungsrate 6 überschreitet, wird auch bei geimpften und genesenen Personen ein negatives Testergebnis notwendig.
  • Kostenlose Bürgertests bis zum 20. März 2022

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)

 

Die vollständige 28. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier.

 

Stand: 24. November 2021, 08:37 Uhr