Seit dem 10. Juli 2020 können kleine und mittelständische Unternehmen die neue Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch nehmen. Das 25 Milliarden Euro schwere Programm ist Teil eines umfassenden Konjunkturpakets der Regierungskoalition. Die Beantragung ist ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer möglich.
Mit der neuen Überbrückungshilfe des Bundes soll kleinen und mittelständischen Unternehmen geholfen werden, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, so die Information des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in Berlin Mitte Juni. Betroffenen Unternehmen, Organisationen und Selbstständigen wird für die Monate von Juni bis August 2020 eine weitere Liquiditätshilfe gewährt. Die Förderung des neuen Programms ist deutlich höher als bei der Soforthilfe, von Juni bis August können je nach Umsatzausfall bis zu 150.000 Euro an betrieblichen Fixkosten erstattet werden. Den Unternehmen werden nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten gewährt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 nachweisen können. Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der Fixkosten erstattet.
Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer über das zentrale Portal des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Antragsfrist ist der 31. August 2020.
Wer noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hat, kann den Suchdienst der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz oder das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer nutzen. Weitere Informationen hierzu finden Antragsteller auf der Homepage der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz.