Seit dem 1. August können Arbeitgeber Ausbildungsprämien und Zuschüsse aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Ziel sei es zu verhindern, dass die Corona-Krise zu einer Ausbildungskrise werde, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in einer Pressemitteilung Ende Juli. Mit rund 410 Millionen Euro sollen Ausbildungsplätze erhalten und Kurzarbeit für Auszubildende vermieden werden.
Für die Förderung kommen Unternehmen infrage, die in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen ausbilden, in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind. Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 1. August 2020 begonnen haben. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits vorher abgeschlossen wurde.
Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und die entsprechenden Antragsunterlagen gibt es unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen.