Die Überbrückungshilfe ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Sie bietet kleinen und mittelständischen Unternehmen, Selbstständigen sowie gemeinnützigen Organisationen finanzielle Unterstützung. Mit der Förderung sollen Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abgemildert werden.
Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es hier.