Die neue Landesverordnung vom 9. Oktober 2020 enthält wichtige Neuregelungen im Bereich der Kontaktlisten: Von Samstag, 10. Oktober, an gilt, dass falsche Angaben in Kontaktlisten zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen mit einem Bußgeld von 150 Euro bewährt sind. Die Höhe des Regelbußgeldes solle deutlich machen, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht auch fahrlässig sein könne, Falschangaben aber vorsätzlich gemacht werden und daher einen größeren Unrechtsgehalt aufweisen.
Die Änderungen zum Beherbergungsverbot werden hingegen nicht wie geplant am Dienstag, 13. Oktober, in Kraft treten. Rheinland-Pfalz hatte sich ursprünglich zugunsten einer übersichtlichen und deutschlandweiten Regelung bereit erklärt, sich dem Beherbergungsverbot anzuschließen. Die ersten Erfahrungen und Rückmeldungen aus den Kommunen hätten allerdings große Zweifel an der Wirksamkeit aufkommen lassen. Daher werde die Umsetzung nicht am Dienstag vorgenommen.
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