Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Insgesamt stehen dafür voraussichtlich 10 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Details im Überblick:
Antragsberechtigung |
- Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die direkt von den temporären Schließungen betroffen sind und ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten
- Indirekt betroffene Firmen, die nachweislich und regelmäßig 80% ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen
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Höhe der Förderung |
- Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 (Obergrenze: 1 Mio. €)
- Sonderregelung für Restaurants: Die Erstattung ist auf Umsätze mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt, verkaufte Speisen im Außer-Haus-Geschäft werden aus der Gesamtrechnung herausgenommen
- Soloselbstständige können als Vergleich auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen
- Firmen, die erst nach dem 31.10.2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können als Vergleich auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im Oktober 2020 oder den durchschnittlichen Wochenumsatz seit der Gründung nehmen
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Anrechnung erhaltener Leistungen |
- Andere staatliche Leistungen wie die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld werden angerechnet
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie |
Die Anträge sollen in den nächsten Wochen wie bei den Überbrückungshilfen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.
Sobald eine Antragstellung möglich ist, werden wir auf unserer Homepage und auf unserer Facebook-Seite darüber informieren.
Weitere Einzelheiten und FAQ zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen gibt es auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.