Neues Förderprogramm für das Gastgewerbe

Mit einem neugestalteten Förderprogramm stärkt das Land Rheinland-Pfalz Investitionen in die touristische Infrastruktur. Damit solle die Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismusbranche erhöht werden, so Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing in einer Pressemitteilung. Die Zuschüsse stammen aus dem „Sondervermögen Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“.

Das „Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie, d.h. Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren, die nach der Investition mindestens zehn Zimmer anbieten. Neu hinzugekommen sind Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln, in denen dann mindestens zehn Tische zur Verfügung stehen sowie Campingplätze mit mindestens zehn Stellplätzen und in der Folge zeitgemäßen sanitären Einrichtungen.

Gefördert werden Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses. Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 100.000 Euro, der maximale Zuschuss bei 800.000 Euro. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder zwanzig Prozent der förderfähigen Investitionssumme.

Die Antragstellung erfolgt bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

 


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(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau)