17. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Ab dem 8. März 2021 gilt die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 5. März 2021 (17. CoBeLVO). Die neue Verordnung ist gültig bis zum 28. März 2021.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Der Einzelhandel darf wieder öffnen. Dabei kann für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche zunächst ein Kunde je 10 Quadratmeter bedient werden, ab 801 Quadratmetern Fläche darf ein Kunde pro 20 Quadratmetern einkaufen.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum sowie private Zusammenkünfte sollen neben den Angehörigen des eigenen Hausstands auf Personen eines weiteren Hausstands, insgesamt auf höchstens fünf Personen, beschränkt werden.
  • Im Amateur- und Freizeitsport ist kontaktfreies Training mit bis zu 10 Personen im Freien zulässig. Zudem ist Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer erlaubt.
  • Körpernahe Dienstleistungen sind zulässig. Kann wegen der Art der Dienstleistung eine Maske nicht getragen werden, ist für die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19 Schnelltestes oder Selbsttests der Kundin oder des Kunden vor Ort mit negativem Ergebnis sowie ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung.
  • Museen, Ausstellungen, Galerien, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind unter Einhaltung von Abstandsgebot und Maskenpflicht für den Publikumsverkehr geöffnet.

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)

 

Die vollständige 17. Corona-Bekämpfungsverordnung mit Begründung sowie eine Auslegungshilfe finden Sie hier. Außerdem hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage die wichtigsten Regelungen für Ostern noch einmal zusammengefasst.

 

Stand: 8. März 2021, 08:51 Uhr