Sonderförderung für rheinland-pfälzische Dorfläden

Seit dem 1. März 2021 können Betreiber rheinland-pfälzischer Dorfläden eine Sonderförderung von bis zu 10.000 Euro beantragen. Ziel der Förderung ist es, die Funktion der Dorfläden als lebendiger Dorfmittelpunkt und Treffpunkt wieder zu stärken, nachdem die Dorfläden sich im letzten Jahr pandemiebedingt auf den reinen Einkauf oder die Belieferung beschränken mussten. Das Ministerium des Innern und für Sport stellt hierfür insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung.

  • Gefördert werden Maßnahmen, die den Dorfladen als sozialen Ort stärken bzw. wiederbeleben. Es können entweder bisherige Angebote reaktiviert oder neue Angebote geschaffen werden.
  • Zuwendungsfähig sind nur zusätzliche Sach- und Personalaufwendungen, die bei Umsetzung des bewilligten Projektes nachweislich entstehen. Die Zuwendung beträgt pro Antrag bis zu 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 90 v. H. der zuwendungsfähigen Aufwendungen.
  • Die Maßnahme soll innerhalb des laufenden Haushaltsjahres 2021 abgeschlossen werden.
  • Antragsberechtigt sind Dorfladenbetreiber und Dorfladenträger (z.B. Genossenschaften, wirtschaftliche Vereine u.a.) in Rheinland-Pfalz.
  • Antragschluss ist der 30. September 2021.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Ministeriums des Innern und für Sport und auf der Internetseite der Dorfladenberatung M.Punkt RLP.

 

(Quelle: Ministerium des Innern und für Sport)