Erneute Änderung der Arbeitsschutzverordnung

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch wichtige Ergänzungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die zentrale Neuerung: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen. Die meisten Instrumente wie Kontaktbeschränkungen, eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten oder Ausgangsbeschränkungen sind bereits bekannt, da sie auch schon bisher von Bund und Ländern zur Pandemiebekämpfung vereinbart wurden.

Das Gesetz tritt am Freitag, 23.04.2021, in Kraft.
Viertes Infektionssschutzgesetz

 

Zudem hat das Kabinett die Corona-Arbeitsschutzverordnung noch einmal erweitert. Unternehmen sind seit heute dazu verpflichtet, allen Arbeitnehmern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests anzubieten. Die vorangegangene Änderung war erst am 20. April 2021 in Kraft getreten.

3. Änderung Arbeitsschutzverordnung

 

Stand: 23. April 2021, 09:34 Uhr