Insolvenzantragspflicht wieder in Kraft

Seit dem 1. Mai 2021 müssen Unternehmensleiter bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit wieder umgehend einen Insolvenzantrag stellen. Während der Corona-Pandemie wurde die Regelung, dass von Insolvenz bedrohte Unternehmen unter bestimmten Bedingungen keinen Insolvenzantrag stellen müssen, mehrfach verlängert.

Seit Anfang des Monats ist nun wieder das alte Recht in Kraft: Wird eine juristische Person (GmbH oder Aktiengesellschaft) zahlungsunfähig oder überschuldet, muss sie unverzüglich einen Eröffnungsantrag stellen. Unverzüglich heißt in diesem Fall, der Antrag muss spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung gestellt werden.
Wird der Insolvenzantrag gar nicht, nicht rechtzeitig oder nicht richtig gestellt, droht dem Unternehmensleiter entweder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe wegen Insolvenzverschleppung.

 

Für das Insolvenzverfahren ist das jeweilige Amtsgericht zuständig.

Amtsgericht Pirmasens: Der Amtsgerichtsbezirk Pirmasens umfasst die Stadt Pirmasens, die umliegenden Verbandsgemeinden Pirmasens-Land, Dahner Felsenland, Hauenstein, Rodalben und Waldfischbach-Burgalben, sowie die Ortsgemeinden Höheischweiler, Höhfröschen, Maßweiler, Nünschweiler, Petersberg, Reifenberg, Rieschweiler-Mühlbach der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben.

Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens, Tel. 06331/871-1, AGPS@zw.jm.rlp.de

Amtsgericht Zweibrücken: Der Amtsgerichtsbezirk Zweibrücken umfasst die Stadt Zweibrücken,und die Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land sowie die Ortsgemeinden Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmitshausen, Wallhalben, Weselberg, Winterbach der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben.

Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken, Tel. 06332/805-0, agzw@zw.jm.rlp.de

 

Zum Thema Insolvenzrecht bietet die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz in absehbarer Zeit auch ein Webinar an. Weitere Informationen folgen.