Neuordnung der GRW-Fördergebiete ab 2022

Gute Nachrichten für Unternehmen in Rheinland-Pfalz: Von kommenden Jahr an werden mehr Regionen in das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) integriert, ebenso steht mehr Geld zur Verfügung, um Investitionen von Unternehmen in den Fördergebieten zu unterstützen. Das gab Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt nun in einer Pressemitteilung bekannt.

Ziel des seit 1969 bestehenden Förderprogramms ist es, Standortnachteile in strukturschwachen deutschen Regionen auszugleichen und Entwicklungsunterschiede abzubauen. Gefördert werden überwiegend überregional tätige, gewerbliche Produktionsbetriebe sowie bestimmte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, die neue Arbeitsplatze schaffen oder Dauerarbeitsplätze sichern.

Durch die Neuordnung der GRW-Fördergebiete in der neuen Förderperiode 2022 – 2027 können Unternehmen in der Südwestpfalz stärker als bisher von staatlichen Fördermitteln profitieren, denn der Landkreis wird in der neuen Förderperiode komplett als C-Fördergebiet eingestuft. Überregional tätige, gewerbliche Unternehmen können dann mit einem Fördersatz von bis zu 30 Prozent bei Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung unterstützt werden.

Die neue GRW-Fördergebietskarte steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Umgesetzt wird das Programm von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Anträge können in der neuen Förderperiode ab dem Frühjahr 2022 bei der ISB gestellt werden.
Die Antragstellung innerhalb des laufenden Förderzyklus ist noch bis zum 15. August 2021 möglich.

 

(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz)