25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz

Ab dem 23. August 2021 gilt die Fünfundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19. August 2021 (25. CoBeLVO). Die neue Verordnung ist gültig bis zum 11. September 2021.

Die neue Regelung: Ab Montag, 23. August, gilt ab einer Inzidenz von 35 die 3-G-Regel für Aktivitäten im Innenraum.

  • Der Test-Nachweis kann durch einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, erbracht werden.
  • Geltungsbereich: u.a. Innengastronomie, Teilnahme an Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen und Beherbergung. (Hier ist ein Test bei
    Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts notwendig.)

(Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz)

 

Die vollständige 25. Corona-Bekämpfungsverordnung finden Sie hier.

 

Stand: 20. August 2021, 08:50 Uhr