Die Deutsche Bundesregierung hat die Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus über den 30. September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 beschlossen. Die bewährten Förderbedingungen werden weitgehend beibehalten.
Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Auch in der verlängerten Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird ebenfalls bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen. Die sogenannte Restart-Prämie läuft hingegen plangemäß im September aus.
Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe III Plus und zur Neustarthilfe Plus werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform erfolgen.
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
Stand: 9. September 2021, 09:36 Uhr