Steuernummern für Existenzgründer

Damit Existenzgründer eine Steuernummer erhalten, benötigt das Finanzamt innerhalb eines Monats nach der Unternehmensgründung den sogenannten „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“. Dieser enthält zum Beispiel die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen, zum Unternehmen und zu den zu erwartenden Einkünften beziehungsweise Umsätzen.
Bereits seit einem Jahr müssen einige Fragebögen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Seit diesem Jahr kommt eine elektronische Übermittlungspflicht für den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht neu hinzu.

Folgende Fragebögen zur steuerlichen Erfassung stehen im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung „Mein ELSTER“ nach Registrierung zur Verfügung:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
  • Gründung einer Personengesellschaft/ -gemeinschaft
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft
  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht

Nähere Informationen zur elektronischen Anmeldung und zum Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung finden sich auf der Homepage des Landesamts für Steuern und im Flyer „Existenzgründer“.

 

(Quelle: Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz)