Am 1. August 2022 treten für Arbeitgeber wichtige Änderungen in Kraft. Sie müssen künftig bei Neueinstellungen ihren Mitarbeitern umfangreichere schriftliche Informationen über wesentliche Arbeitsinformationen zur Verfügung stellen als dies bisher notwendig war.
Auch für Arbeitsverhältnisse, die bereits vor dem 1. August 2022 geschlossen wurden, gelten die Neuregelungen. Mitarbeiter können vom Arbeitgeber verlangen, dass die im Nachweisgesetz genannten wesentlichen Arbeitsbedingungen innerhalb einer Woche ausgehändigt werden.
Die neuen Unterrichtungspflichten sehen z.B. vor, über das Kündigungsverfahren zu informieren. Neben den bislang üblichen Vertragsinhalten wie der zwingenden Schriftform einer Kündigung und der Kündigungsfrist, muss künftig auch über die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage aufgeklärt werden. Arbeitgeber müssen auch Angaben zu einem etwaigen Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung, die Zusammensetzung der Vergütung und deren Fälligkeit sowie die Art der Auszahlung machen. Weitere Unterrichtungspflichten betreffen z.B. vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten oder bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem.
Bei Verstößen gegen das geänderte Nachweisgesetz können Geldbußen von bis zu 2.000 Euro pro Fall drohen.
Weitere Informationen unter www.ihk.de.
(Stand: 26. Juli 2022, 10:26 Uhr)