EU-weit wird ab 12. August 2026 ein neuer Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle gelten. Das ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Herausforderung.
Ziel der Verordnung ist es, Verpackungsabfall zu reduzieren, Vorgaben in der EU zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft insgesamt zu fördern. Spezifische Anforderungen an das Design sollen dafür sorgen, dass bis 2030 jede Verpackung recycelbar ist. Zudem setzt die PPWR Zielvorgaben, wie viel des in Umlauf befindlichen Verpackungsmaterials recycelt werden muss und wie hoch der Recyclinganteil der Verpackungen selbst sein soll. Mit der neuen Verordnung ist auch eine europaweite Harmonisierung der bislang bestehenden nationalen Verpackungsgesetze verbunden. Einige Verpflichtungen gelten bereits ab dem 12. August 2026. Weitere Vorgaben müssen durch zusätzliche Ermächtigungsgrundlagen konkretisiert werden und greifen erst später.
Worauf Unternehmen künftig achten müssen, können Unternehmerinnen und Unternehmer hier nachlesen. Weitere Infos rund um die neue EU-Verpackungsordnung (PPWR) hat die IHK Pfalz zusammengestellt: Link
Quelle: IHK Pfalz

