Zum 1. Juli 2019 erweitert die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) die Finanzierungsmöglichkeiten in den Förderprogrammen Aus- und Weiterbildungskredit RLP, Effizienzkredit RLP, Betriebsmittelkredit RLP und Innovationskredit RLP. Dies wird unter anderem durch den Wegfall von externen Vorgaben ermöglicht.
Künftig beträgt die Zweckbindungsfrist der Programmkredite nur noch 36 Monate, die Kreditmindestlaufzeit wurde von drei auf zwei Jahre gesenkt. Außerdem entfällt der Ausschluss bestimmter Branchen und Tätigkeiten.
Der Fokus der Programmkredite liegt auf Fachkräftesicherung, Klimaneutralität, Ressourcenschutz und Digitalisierung. So können zum Beispiel Vorhaben zur Nutzung erneuerbarer Energien bei beihilfefreien Krediten trotz Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Des Weiteren ist es einfacher, Kreditanträge für neu anzuschaffende Elektro- oder Hybridfahrzeuge zu stellen.
„Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Digitalisierung haben wir die Programme angepasst und können künftig flexibler und einfacher fördern“, sagte Dr. Ulrich Link, Mitglied des Vorstandes der ISB.
Weitere detaillierte Informationen zu den einzelnen Programmen finden Interessierte im Internet unter www.isb.rlp.de.