Änderung der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz

Ab dem 25. Januar 2021 gilt die 1. Landesverordnung zur Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom 22. Januar 2021. Sie gilt bis zum 14. Februar 2021.

Die wichtigsten Corona-Regeln im Überblick:

  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen Homeoffice überall dort ermöglichen, wo die Tätigkeiten das zulassen. Wo Arbeiten in Präsenz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum weiterhin die Belegung von Räumen reduziert werden. Ohne ausreichende Abstände muss der Arbeitgeber medizinische Masken zur Verfügung stellen.
  • Ab 25. Januar sind medizinische Masken – also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken – unter anderem Pflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Gottesdiensten und gewerblichen Einrichtungen wie z.B. Einzelhandel.
  • Die Kitas sind für die Kinder geöffnet, die die Betreuung brauchen. In den Schulen findet bis 14. Februar grundsätzlich Fernunterricht statt. Ab dem 1. Februar gehen die Grundschulen (Klasse 1 bis 4) in einen Wechselunterricht mit geteilten Klassen, die Präsenzpflicht bleibt dabei jedoch bis zum 14. Februar weiter ausgesetzt.
  • Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen getroffen. Zusätzlich zu Besucherinnen und Besuchern müssen ab dem 25. Januar auch alle Mitarbeitenden FFP2-Masken tragen.

 

Die vollständige aktuelle Landesverordnung mit Begründung sowie eine Auslegungshilfe finden Sie hier. Außerdem hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz auf ihrer Homepage die wichtigsten Regelungen noch einmal zusammengefasst.