Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Hintergrund für die Gesetzesänderung ist, dass die vom 19. Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft und vom 20. Deutschen Bundestag nicht verlängert wurde. Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen dient ab dem 24. November 2021 ein neuer, bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog.

 

Die Regelungen im Einzelnen:

  • Kulturschaffende: Verlängerung der Ausnahmeregelung zur Verdienstgrenze von Kreativen und Kulturschaffenden, die wegen weggebrochener Einnahmen jenseits ihres künstlerischen Schaffens arbeiten
  • Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Zutritt zur Arbeitsstätte nur für Beschäftigte mit 3G-Status
  • Impfunterstützungsgebot: Aufklärungspflicht für Arbeitgeber bezüglich der Risiken einer COVID-19-Erkrankung und der Möglichkeit einer Impfung

 

(Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Stand: 24. November 2021, 09:43 Uhr