Nachdem vergangene Woche die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III freigeschaltet wurde, kann ab sofort auch die Neustarthilfe beantragt werden.
Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona Krise betroffen sind, können einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist.
Eine gleichzeitige Antragstellung für eine Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III ist nicht möglich. Der Antrag kann direkt gestellt werden.
Die Antragstellung endet am 31. August 2021.
Weitere Informationen gibt es hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.