Auswirkungen der neuen Corona-Schutzmaßnahmen

In der gestrigen Konferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Länder wurden zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese treten ab dem 2. November deutschlandweit in Kraft.

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin des Landes Rheinland-Pfalz, äußert sich in einer Pressemitteilung zu den geplanten Hilfen für betroffene Branchen: „Unternehmen, die von temporären Schließungen betroffen sind, wird der Bund eine Nothilfe gewähren, um sie für die finanziellen Ausfälle zu entschädigen. Ich habe mich besonders für die Soloselbständigen eingesetzt. Diese werden in dem Bundesprogramm erfasst. Jenseits der umfassenden temporären Beschränkungen führen bereits die bisherigen Maßnahmen dazu, dass einige Wirtschaftsbereiche auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Deshalb wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft zum Beispiel den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft. Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.“

 

Sobald es genaure Informationen zu den geplanten Hilfen des Bundes gibt, wird die WFG Südwestpfalz auf ihrer Homepage und ihrer Facebook-Seite darüber informieren.