Der Bundestag hat am 20. November 2020 den Weg frei gemacht für die Verlängerung der Kurzarbeit und anderer pandemiebedingter Sonderregelungen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Beschäftigungssicherung infolge der Covid-19-Pandemie“ wurde in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung angenommen.
Mit dem Gesetz werden die Ende des Jahres auslaufenden Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende 2021 verlängert. Ab Mitte 2021 wird die Finanzierung von Weiterbildungsmaßnahmen während der Kurzarbeit gefördert. Nach den Vorgaben des Entwurfs wird also, wie seit dem Frühjahr praktiziert, ab dem vierten Monat des Bezugs das Kurzarbeitergeld auf 70 beziehungsweise 77 Prozent (Haushalt mit Kindern) des letzten Lohns angehoben und ab dem siebten Monat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent (Haushalt mit Kindern).
(Quelle: Deutscher Bundestag)