Corona-Virus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen

Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer,

die gegenwärtige Situation durch das Corona-Virus hat uns alle in bisher nie dagewesener Weise vor Herausforderungen gestellt, in beruflicher wie privater Hinsicht. Als Unternehmerinnen und Unternehmer stehen Sie insbesondere vor der großen Herausforderung, wie Ihr Unternehmen durch diese Krise kommt.

Wir möchten Sie bestmöglich dabei unterstützen und stehen mit unseren Gesellschafterbanken, den verantwortlichen Ministerien und weiteren wichtigen Institutionen in engem Kontakt.

Wo Sie jetzt konkret Informationen erhalten und Unterstützung beantragen können, haben wir Ihnen unter den folgenden Links zusammengefasst. Selbstverständlich bleiben wir am Ball und werden alle notwendigen Informationen regelmäßig aktualisieren, so dass Ihnen bei uns immer die neuesten Auskünfte zur Verfügung stehen.

Das Team der WFG Südwestpfalz steht Ihnen bei Rückfragen gerne zur Verfügung. Ihre Anfragen – speziell für Förderthemen –  richten Sie bitte schriftlich an folgende E-Mail-Adresse: info@wfg-suedwestpfalz.de. So können wir schnellstmöglich auf Ihre Fragen reagieren, da die Telefonanlage der Kreisverwaltung Südwestpfalz aufgrund der zusätzlich eingerichteten Hotlines zeitweise an die Grenzen gerät.

Das Team der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz

(Stand: 27.03.2020, 12:00 Uhr)


Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen vom Bund und vom Land:

Die aktuellen Informationen zu Soforthilfen für Unternehmer wurden vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau auf seiner Webseite  veröffentlicht:

Für Solo-Selbständige (das sind Personen, die eine selbständige Tätigkeit allein, ohne angestellte Mitarbeiter, ausüben) und für Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeitern gibt es Soforthilfen vom Bund.
Bitte beachten Sie, dass Anträge für die Soforthilfen des Bundes in Form von Zuschussprogrammen erst ab der kommenden Woche (KW 14) beantragt werden können und zwar über die Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz (https://www.isb.rlp.de/).

Unter dem Titel „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ laufen die Soforthilfen des Landes Rheinland-Pfalz, die von Selbständigen und Unternehmen bis zu 30 Beschäftigten in Anspruch genommen werden können.
Die Sofortdarlehen des Landes Rheinland-Pfalz haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei. Sie können erst zu einem späteren Zeitpunkt bei Ihrer Hausbank beantragt werden.

Was diese Soforthilfen von Bund und Land jeweils beinhalten und alle weiteren derzeit verfügbaren Informationen finden Sie nachfolgend aufgeführt.

1. Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent): 
– bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
– bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
à Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro

2. Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
– bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
– bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf
à Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro

  1. Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):
    – bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich eines Landes-Zuschusses über 30 Prozent der Darlehenssumme
    à Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro

Sobald detaillierte Informationen zu den Antragsverfahren vorliegen, stellen wir diese auf unserer Webseite zur Verfügung!
Die WFG Südwestpfalz steht Ihnen selbstverständlich bei Ihren Rückfragen zum Antragsverfahren nach dessen Freischaltung zur Verfügung.


Bundesregierung & Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

Ein Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen. hier

Sofortmaßnahmen um die Wirtschaft zu stärken. hier

Hotline BMWi: 030- 18615 15 15


Landesregierung Rheinland-Pfalz & Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz –
Stabsstelle Unternehmenshilfe RLP:

Informationen des Wirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz hier.

Erlasse und Verordnungen (3. CoBeLVO) hier. (Stand 01.04.2020)

Bescheinigung für Berufspendler „Pendlerbescheinigung“.

Mittelstandslotse der Landesregierung:
Herr Prof. Dr. Manfred Becker
Hotline: 06131-16 5651
E-Mail: mittelstandslotse@mwvlw.rlp.de


Agentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld

Die Sonderregelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld gilt rückwirkend zum 1. März 2020. Erforderlich ist die Anzeige bis zum 31.03.2020 bei der Agentur für Arbeit. Beachten Sie bitte die Downloads:

–> Das Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden.
Hinweis:
Informationen erhalten Sie auch gerne persönlich über die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit,
Hotline: 0800 45555 20


Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB):

Aktuelle Informationen über Programme der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) erhalten Sie anbei im Link:

Hotline: 06131 6171-1333

Hinweis:
Die Antragstellung der v.g. Programme erfolgt über die Hausbank!


Bürgschaften:

Ansprechpartner sind die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz sowie die ISB.

  • Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz:
    Anhebung der Bürgschaftsobergrenze aller Finanzierungsvorhaben auf 2,5 Millionen Euro.
    Anfragen hier.
  • ISB:
    Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro
    Hotline: 06131 617213-22

KfW Bankengruppe:
Anpassung der KfW Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten über den Link:
Antragstellung ab 23.03.2020 möglich.

Hinweis: Die Antragstellung der v.g. Programme erfolgt über die Hausbank!
Hotline: 0800 539 9001


Infektionsschutzgesetz:
Für Auskünfte und Orientierung zum Infektionsschutzgesetz bitten wir Sie, sich direkt auf der Seite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu informieren.
Unter dem Link  finden Sie unter dem Punkt „Erstattungen nach dem Infektionsschutzgesetz“ wie Erstattungen nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gestellt werden können.


Grundsicherung / ALG II:

Unter dem Link  finden Sie FAQs zur Grundsicherung.
Gerne können Sie auch direkt Kontakt mit dem zuständigen Kommunalen Jobcenter Südwestpfalz unter der Hotline:06331-809 111 aufnehmen.


Steuern:
Hinweise steuerlichen Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Link.


Exportwirtschaft:

Derzeit übernimmt der Bund auch weiterhin die Exportkreditgarantien.
Hotline: 040 -88 34 9000
E-Mail: info@exportkreditgarantien.de


HWK Pfalz:
FAQ zum Thema Corona-Virus: Handlungshilfen für Betriebe. hier


IHK Pfalz und Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK):
Corona-Virus trifft Wirtschaft. hier


FAQs des Landkreises Südwestpfalz

Wir lassen Sie mit Ihren Sorgen nicht allein und möchten Ihnen so gut wie möglich Ihre Fragen beantworten.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen finden Sie unter dem folgenden Link.