Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ werden zeitnah überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.

 

(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)

Stand: 17. Februar 2021, 08:59 Uhr