Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium der Finanzen haben sich auf die Verlängerung der Corona-Wirtschaftshilfen verständigt. Die bewährten Programmbedingungen der Überbrückungshilfe IV werden bis Ende Juni 2022 fortgesetzt, das heißt, Unternehmen erhalten weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss.
Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der „Neustarthilfe 2022 Zweites Quartal“ können Soloselbständige bis Ende Juni 2022 weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten.
Die FAQ zur Überbrückungshilfe IV und „Neustarthilfe 2022“ werden zeitnah überarbeitet. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen.
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
Stand: 17. Februar 2021, 08:59 Uhr