Details und Bedingungen zur Novemberhilfe 2020

Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat November 2020 bietet eine weitere zentrale Unterstützung für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Insgesamt stehen dafür voraussichtlich 10 Milliarden Euro zur Verfügung.

 

Die Details im Überblick:
Antragsberechtigung
  • Unternehmen, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die direkt von den temporären Schließungen betroffen sind und ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten
  • Indirekt betroffene Firmen, die nachweislich und regelmäßig 80% ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungen betroffenen Unternehmen erzielen
Höhe der Förderung
  • Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe von 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 (Obergrenze: 1 Mio. €)
  • Sonderregelung für Restaurants: Die Erstattung ist auf Umsätze mit vollem Mehrwertsteuersatz begrenzt, verkaufte Speisen im Außer-Haus-Geschäft werden aus der Gesamtrechnung herausgenommen
  • Soloselbstständige können als Vergleich auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen
  • Firmen, die erst nach dem 31.10.2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können als Vergleich auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im Oktober 2020 oder den durchschnittlichen Wochenumsatz seit der Gründung nehmen
Anrechnung erhaltener Leistungen
  • Andere staatliche Leistungen wie die Überbrückungshilfe oder das Kurzarbeitergeld werden angerechnet
Quelle: Bundesministerium der Finanzen / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

Die Anträge sollen in den nächsten Wochen wie bei den Überbrückungshilfen von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.
Sobald eine Antragstellung möglich ist, werden wir auf unserer Homepage und auf unserer Facebook-Seite darüber informieren.

Weitere Einzelheiten und FAQ zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen gibt es auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.