Dezemberhilfe & Überbrückungshilfe III

Vom „Lockdown“ betroffenen Soloselbstständigen und Unternehmen soll auch im Dezember eine Hilfe in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 75% des Umsatzes gewährt werden („Dezemberhilfe“). Die bisherige Überbrückungshilfe soll des Weiteren bis Ende Juni 2021 verlängert und noch einmal deutlich ausgeweitet werden.

Dezemberhilfe:
  • Antragsberechtigt sind direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der „Novemberhilfe“.
  •  Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75% des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.
  • Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet. Eine genauere zeitliche Aussage ist derzeit noch nicht möglich. Die Antragstellung wird aber wieder über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen können.
Überbrückungshilfe  III:
  •  Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40% erlitten haben und keinen Zugang zur „Novemberhilfe“ und/oder „Dezemberhilfe“ hatten.
  • Erhöhung des Förderhöchstbetrags pro Monat von bisher 50.000€ auf 200.000€ und Ausweitung der Antragsberechtigung durch den Wegfall der Beschränkung auf kleine und mittlere Unternehmen.
  • Der Katalog erstattungsfähiger Kosten wird erweitert um bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000€. Außerdem sind Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig.
  • Da Soloselbständige meist nur geringe Fixkosten nachweisen können und daher von der Überbrückungshilfe bisher wenig profitieren, können sie alternativ zum Einzelnachweis der Fixkosten künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 25% des Vergleichsumsatzes in Ansatz bringen – die „Neustarthilfe“. So erhalten sie einen einmaligen Betrag von bis zu 5.000€ als Zuschuss.

(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)

 

Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen der Bundesregierung gibt es hier.