Das Département Moselle wird mit Wirkung vom 2. März 2021, 0.00 Uhr, als Virusvariantengebiet eingestuft. Die Einstufung erfolgte nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
Nach jetzigem Stand sind keine Grenzschließungen beabsichtigt und auch keine generellen Grenzkontrollen für Arbeitsplatzpendler vorgesehen. Zum Schutz der Bevölkerung besteht für Grenzgänger jedoch die Pflicht, bei ihrer Einreise einen Nachweis über einen PCR- oder Antigen-Schnelltest mit negativem Ergebnis mitzuführen und bei Aufforderung vorzulegen. Der Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein.
Für den heutigen Nachmittag wurde eine Telefonkonferenz mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz angesetzt. Weitere Informationen folgen im Anschluss.
Stand: 1. März 2021, 11:54 Uhr