Kleine und mittlere Unternehmen des gewerblichen Gastgewerbes können noch bis Ende Juni einen Antrag für das „Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe“ stellen. Mit dem Programm fördert das Land Rheinland-Pfalz Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses.
Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 100.000 Euro, die bis spätestens 31. Dezember 2022 durchgeführt und beendet werden. Die Zuschusshöhe liegt je nach Betriebsgröße bei zehn oder 20 Prozent der förderfähigen Investitionssumme.
Anträge können noch bis zum 30. Juni 2022 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens (spätestens drei Monate nach Antragstellung) ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten.
Weitere Informationen unter www.isb.rlp.de