Endspurt Sonderprogramm Gastgewerbe

Kleine und mittlere Unternehmen des gewerblichen Gastgewerbes können noch bis zum 30.06.2022 einen Antrag für das „Förderprogramm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes – Sonderprogramm Gastgewerbe“ stellen. Mit dem Programm fördert das Land Rheinland-Pfalz Investitionen in die Neuerrichtung sowie in die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebe. Dies umfasst neben dem Ausbau der Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder etwa die Neugestaltung des Betriebsprozesses.

Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 100.000 Euro, die bis spätestens 31.12.2022 durchgeführt und beendet werden. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße von 10 % bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen.

Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn bei der der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingegangen sein. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens (spätestens drei Monate nach Antragstellung) ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten.

 

(Quelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz)

 

Die vollständige Verwaltungsvorschrift ist auf der Homepage der ISB zu finden.