Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft

Die Bundesregierung hat ganz Frankreich mit Wirkung von Sonntag, 28.03.2021 von 0:00 Uhr an als Hochinzidenzgebiet eingestuft.
Die damit einhergehenden Änderungen betreffen vor allem Personen, die nach einem längeren Aufenthalt aus Frankreich zurückkehren bzw. für eine Dauer von über einen Tag hinaus nach Deutschland einreisen. So ist außer beim direkten Transit oder bei Aufenthalten unter 24 Stunden die Registrierung über die digitale Einreiseanmeldung (DEA) des Bundes verpflichtend. Daneben müssen diese Einreisenden einen negativen Test bei sich führen (ein Schnelltest ist dabei ausreichend), der nicht älter als 48 Stunden sein darf und sich anschließend in eine zehntägige Quarantäne begeben, wobei eine „Frei-Testung“ nach fünf Tagen möglich ist.

Auswirkungen auf den Grenzverkehr durch die Einstufung Frankreichs als Hochinzidenzgebiet und damit von Grand Est und dem Elsass:

  • Eine digitale Einreiseanmeldung ist weiterhin nicht erforderlich.
  • Von der Testpflicht ausgenommen sind berufliche Transporteure von Personen und Waren, wenn sie angemessene Schutz- und Hygienekonzepte einhalten (und sich nicht länger als 72 Stunden in Deutschland aufhalten).
  •  Grenzgänger aus Frankreich, die regelmäßig mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehren, müssen nur zwei Mal pro Kalenderwoche über einen negativen POC- oder AntiGen Schnelltest verfügen.
  • Sollte bei der Einreise nach Rheinland-Pfalz ausnahmsweise kein Test vorliegen, so muss dieser unverzüglich nachgeholt werden bei einem nahegelegenen Testzentrum oder im Betrieb.

 

Département Moselle weiterhin Virusvariantengebiet

Die restriktiveren Auflagen zum Virusvariantengebiet Moselle gelten unverändert fort und zwar für alle Personen, die sich in diesem Gebiet aufgehalten haben, unabhängig von der Dauer. Ein „Umgehen“ über das Département Bas-Rhin ist nicht möglich.

Allerdings müssen sich Grenzgänger und Grenzpendler wie auch Betreungspersonen (v.a. Eltern), die Kinder und Jugendliche in die Schule bringen, künftig nur noch einmal wöchentlich mithilfe der digitalen Einreiseanmeldung registrieren.

Wenn Pendlerinnen und Pender im Freitext-Feld angeben, dass sie innerhalb einer Woche mehrfach an den gleichen Ort in Deutschland zurückkehren, wird zudem auch registriert, dass sie von der Quarantäne ausgenommen sind. Das Bundesgesundheitsministerium ermöglicht zunächst diese pragmatische Lösung, hat aber die Anpassung der DEA für Grenzpendler in Aussicht gestellt.

 

Eine tabellarische Übersicht über die Regelungen finden Sie hier: Regelungen und Ausnahmen für Grenzgänger/Grenzpendler
Weitergehende Informationen unter www.corona.rlp.de sowie auf den Internetseiten des Bundes (BMI, BMG, RKI und AA).

 

Stand: 29. März 2021, 09:21 Uhr