Härtefallhilfen für Unternehmen starten

Unternehmen, die in ihrer Existenz bedroht sind, und die von den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen nicht erfasst sind, können ab dem 19. Mai 2021 an Anträge auf Härtefallhilfen von Bund und Ländern stellen.

Anträge auf Härtefallhilfe können alle Unternehmen stellen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind und bei denen die bestehenden Hilfsangebote nicht oder nicht vollständig greifen. Die Anträge müssen wie die Überbrückungshilfe über prüfende Dritte eingereicht werden. Erstattet werden Fixkosten mit einem Zuschuss (Billigkeitsleistung) zwischen 2.000 und 100.000 Euro.

Die Hilfen berücksichtigen die Monate November 2020 bis Juni 2021 und können in diesem Förderzeitraum für jeden Monat beantragt werden, in dem aufgrund einer Härtefallkonstellation keine Antragstellung für Überbrückungshilfe und/oder November- und Dezemberhilfe möglich ist oder war.

Nähere Informationen zu den Härtefallhilfen von Bund und Ländern sowie die Antragsvoraussetzungen finden Sie unter www.haertefallhilfen.de/rheinland-pfalz.

 

(Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau)

Stand: 19. Mai 2021, 12:33 Uhr