Das Wirtschaftsministerium, das Gesundheitsministerium, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammern haben gemeinsam Hygieneregeln für die Wiedereröffnung von Gastronomiebetrieben und Hotels vereinbart und eine Handreichung für die Betriebe verfasst.
Die Hygieneregeln ergänzen die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung, die am 8. Mai vom Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografe veröffentlicht wird. In der Verordnung ist grundsätzlich festgehalten, welche Betriebe ab dem 13. Mai öffnen dürfen.
Die jeweiligen Dokumente finden Sie nachfolgend zum Download: