Impulsvortrag: IT-Sicherheit und Datenschutz – Die neue Rechtslage für Existenzgründer und Unternehmer

Die im Mai 2018 in Kraft getretene EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat in vielen Unternehmen für Verunsicherung gesorgt. Wie sind die Erfahrungen rund ein Jahr nach der Einführung der DSGVO? Wie sieht die praktische Umsetzung in den Unternehmen aus? Welche Vorgaben gilt es auf jeden Fall zu beachten? Wären Sie und Ihr Unternehmen auf die Prüfung der Landesdatenschutzbehörde vorbereitet und welche Konsequenzen drohen?

Der Impulsvortrag „IT-Sicherheit und Datenschutz – Die neue Rechtslage für Unternehmen und Existenzgründer“ findet am Donnerstag, 22. August 2019, von 18:30 bis 20:30 Uhr im Karthaus Zweibrücken (Karthaus GmbH, Barriestraße 5, 66482 Zweibrücken) statt.

In seinem rund 90-minütigen Vortrag erörtert Referent Matthias Bacher (IteWi GmbH, Zweibrücken) die Grundlagen der EU-Datenschutz-Grundverordnung sowie die von den Behörden geforderten Unterlagen. Bacher bringt aus seiner Erfahrung als Datenschutzbeauftragter viele Beispiele aus der Praxis mit und erklärt auf einprägsame Art die wichtigsten Punkte und Veränderungen für die Unternehmen. Er erläutert die DSGVO-Mindestanforderungen an die Datensicherheit in Ihrem Unternehmen und geht auf individuelle Fragen der Besucher ein.

Der Vortrag richtet sich sowohl an Unternehmer als auch an Existenzgründer in der Südwestpfalz, die ihre Vorgehensweise beim Thema Datenschutz prüfen und optimieren möchten.

Anmeldungen sind ab sofort möglich bis Montag, 19. August 2019, unter www.wfg-suedwestpfalz.de/datenschutz19. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Vortrag ist kostenlos.