Nachbericht Impulsvortrag „Digitale Barrierefreiheit“
Am Dienstag, 08. April 2025 luden die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz und die Wirtschaftsförderung Zweibrücken im Rahmen der Standortinitiative SüdWestPfalz zu einem Impulsvortrag zum hochaktuellen Thema „Digitale Barrierefreiheit“. Referent Wolfgang Pfeifer ist ausgewiesener Experte für Produktmarketing und digitale Barrierefreiheit und konnte knapp 25 Teilnehmenden im Karthaus in Zweibrücken von dem neuen „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ berichten, das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft treten wird – mit weitreichenden Folgen für die Unternehmen.
Wolfgang Pfeifer freute sich über das Interesse und die gute Interaktion mit den teilnehmenden Unternehmerinnen und Unternehmern. Die Brisanz des Themas hätte dennoch auf mehr Resonanz stoßen können, denn das Gesetz umfasst mehrere wichtige Aspekte, wie beispielsweise, dass die Unternehmen im Rahmen der digitalen Barrierefreiheit sicherstellen müssen, dass ihre Webseiten und mobilen Anwendungen für alle Nutzer zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Beeinträchtigungen. Auch bei den Produkten und Dienstleistungen sind Unternehmen angehalten, diese so zu gestalten, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten nutzbar sind.
Zusammenfassend sagt der Referent Wolfgang Pfeifer: „Mir ging es inhaltlich vor allen Dingen um die Möglichkeiten und Werkzeuge zur Umsetzung und ganz besonders um den Zugewinn an Kundengruppen, also Menschen mit Einschränkungen, die nach Beseitigung bestimmter Barrieren vielleicht erstmals die digital unterbreiteten Angebote eines Unternehmens nutzen können. Ein weiterer Punkt ist der Zugewinn von „Usability“, neudeutsch für Nutzerfreundlichkeit, die schlussendlich natürlich auch den Bestandskunden, also Menschen ohne Einschränkungen zugutekommen. Denn, mal ehrlich: Wer hat noch nicht schon einmal beim Onlineeinkauf oder bei der Buchung eines Fluges oder einer Bahnfahrt an irgendeiner Stelle des Verkaufs- und Abwicklungsprozesses derbe geflucht oder den Vorgang gar frustriert abgebrochen, weil beispielsweise ein Warenkorb gesponnen oder sich ein PayPal-Konto nicht verbunden hat? Auch die großen Internetsuchmaschinen honorieren zu guter Letzt jegliche Form von Nutzengewinn durch die Barrierefreiheitsmaßnahmen. Es geht also neben der lästigen Gesetzespflicht um verbesserte Marktchancen für betroffene Unternehmen sowie um Reputationsgewinn, wenn auch die Öffentlichkeit erkennen kann, dass wirtschaftliches Handeln mit einer inklusiveren Haltung vonstattengeht.“
Für Unternehmen – so der Referent zu den aufmerksamen Zuhörerinnen und Zuhörern – bedeutet dies, dass sie ihre Angebote und Infrastrukturen anpassen müssen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Miriam Heinrich, die Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz, und Anne Kraft, zuständig für die Wirtschaftsförderung der Stadt Zweibrücken, sind sich den Auswirkungen des neuen Gesetzes bewusst: „Dies kann sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringen, da barrierefreie Angebote oft auch eine breitere Zielgruppe ansprechen und das Unternehmensimage positiv beeinflussen können.“ Es gab einige interessante Rückfragen, insbesondere zu Themen wie „Leichte Sprache“, die ein normiertes Vorgehen verlangt, zum Thema Barrierefreiheitserklärung und was diese enthalten muss sowie zur Durchsetzung der Ansprüche aus dem Gesetz, das insgesamt ein inklusives Umfeld fördert und Unternehmen dabei unterstützt, sich auf die Bedürfnisse aller Kunden einzustellen.

Bilder (Copyright by Jo Steinmetz): Wolfgang Pfeifer spricht über das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz