WFG Südwestpfalz informiert über verbesserte Förderbedingungen für Hotels, Ferienunterkünfte, Gastronomie und Campingplätze – auch kleinere Betriebe können profitieren.
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz mbH (WFG) macht touristische Unternehmen im Landkreis Südwestpfalz auf neue Fördermöglichkeiten aufmerksam. Das Land Rheinland-Pfalz hat sein Förderprogramm „Optimierung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft“ überarbeitet und die Zugangsvoraussetzungen deutlich erleichtert. Kleine und mittlere Unternehmen können nun bereits ab einer förderfähigen Investitionssumme von 50.000 Euro finanzielle Unterstützung erhalten. Bei Investitionen bis 600.000 Euro sind Zuschüsse von bis zu 50 Prozent möglich.
Damit eröffnen sich auch für touristische Betriebe in der Südwestpfalz zusätzliche Möglichkeiten, ihre Angebote auszubauen, die Qualität zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu stärken.
Erleichterte Förderbedingungen für kleinere Betriebe
Eine wesentliche Neuerung ist die Absenkung der Zugangshürden. Das erforderliche Mindestinvestitionsvolumen wurde von bislang 125.000 Euro auf 50.000 Euro reduziert. Gleichzeitig können mehr touristische Unternehmen von der Förderung profitieren.
Bei Beherbergungsbetrieben reichen nun mindestens zehn möblierte touristische Beherbergungseinheiten aus. Dazu können neben Hotelzimmern grundsätzlich auch touristisch genutzte Apartments und Ferienunterkünfte zählen, sofern die weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt werden. Die Unterkünfte müssen mindestens sieben Monate im Jahr angeboten werden und spätestens sechs Monate nach Abschluss der geförderten Maßnahme online buchbar sein.
Auch für Gastronomie- und Campingbetriebe gelten niedrigere Mindestanforderungen. Restaurants benötigen mindestens 20 Sitzplätze im Innenbereich und müssen mindestens sieben Monate jährlich sowie in der Regel an mindestens vier Tagen pro Woche geöffnet sein. Campingplätze müssen mindestens 20 touristische Stellplätze ohne Dauercamping sowie zeitgemäße sanitäre Einrichtungen vorweisen.
Welche Investitionen können gefördert werden?
Im Mittelpunkt des Programms stehen Investitionen, die das touristische Angebot qualitativ weiterentwickeln und die Zukunftsfähigkeit der Unternehmen stärken.
Förderfähig können beispielsweise die Erweiterung von Übernachtungskapazitäten, die Entwicklung neuer Angebote für Gäste, Investitionen in Wellness- und Freizeitbereiche sowie Maßnahmen zur Digitalisierung sein. Auch Vorhaben zur Erschließung neuer Zielgruppen, zur Saisonverlängerung oder zur Verbesserung betrieblicher Abläufe kommen grundsätzlich infrage.
Entscheidend ist, dass die Investition einen erkennbaren Mehrwert gegenüber dem bisherigen Angebot schafft und mit den Zielen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz übereinstimmt. Reine Renovierungs-, Instandhaltungs- und Ersatzbeschaffungsmaßnahmen ohne qualitative Weiterentwicklung sind nicht förderfähig.
Wie hoch fällt die Förderung aus?
Die Unterstützung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Für Vorhaben mit förderfähigen Investitionskosten von mindestens 50.000 Euro bis zu 600.000 Euro können im Rahmen der sogenannten De-minimis-Regelung Zuschüsse von bis zu 50 Prozent gewährt werden.
Bei größeren Investitionsvorhaben gelten Fördersätze von bis zu 20 Prozent für kleine Unternehmen und bis zu 10 Prozent für mittlere Unternehmen. Die maximale Zuschusssumme beträgt grundsätzlich 500.000 Euro.
Die tatsächliche Förderhöhe hängt von den jeweiligen Fördervoraussetzungen und den geltenden beihilferechtlichen Bestimmungen ab.
Wichtig: Förderantrag vor Investitionsbeginn stellen!!!
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem ein schlüssiges touristisches Konzept, das die geplante Weiterentwicklung des Betriebes und den damit verbundenen Mehrwert nachvollziehbar darstellt.
Besonders wichtig ist der Zeitpunkt der Antragstellung: Der Förderantrag muss vor Beginn der Investition bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) eingegangen sein. Bereits der Abschluss eines Lieferungs-, Leistungs- oder entsprechenden Finanzierungsvertrages kann als Investitionsbeginn gelten.
Mit der Umsetzung darf grundsätzlich erst begonnen werden, wenn die ISB die grundsätzliche Förderfähigkeit schriftlich bestätigt hat.
Die WFG Südwestpfalz empfiehlt interessierten Unternehmen daher, sich frühzeitig mit den Fördermöglichkeiten auseinanderzusetzen und geplante Investitionen rechtzeitig auf ihre Förderfähigkeit prüfen zu lassen. So können wichtige Voraussetzungen bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.
Weitere Informationen und Beratung
Ausführliche Informationen zu den Fördervoraussetzungen, den erforderlichen Antragsunterlagen und zum Antragsverfahren stellt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf ihrer Internetseite bereit:
Förderprogramm 299 – Optimierung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft: https://isb.rlp.de/foerderung/299.html
ISB – Beratung Wirtschaftsförderung
Telefon: 06131 6172-1333
E-Mail: beratung@isb.rlp.de
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südwestpfalz mbH
Telefon: 06331 809-139
E-Mail: info@wfg-suedwestpfalz.de
Text KI-unterstützt erstellt.

