Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Unternehmen aus Rheinland-Pfalz können noch bis 30. November 2020 einen Corona Soforthilfe Kredit über ihre Hausbank bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragen. Antragsberechtigt sind beispielsweise Sportvereine, Beratungsstellen gegen Gewalt, Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und weitere gemeinnützige Einrichtungen unabhängig von Größe, Rechtsform und Trägerschaft.
Wer? | Gemeinnützige Organisationen und Unternehmen in Rheinland-Pfalz |
Wofür? | Liquiditätsbedarfe infolge der Corona-Krise für Betriebsmittel und Investitionen sowie Gehälter, Löhne und Honorare für Mitarbeitende |
Wieviel? | Maximal 800.000 Euro |
Wie? | 1. Kredit bei der Hausbank beantragen 2. ISB zahlt die gewährte Kreditsumme an die Hausbank 3. Hausbank leitet den Betrag an den Antragssteller weiter |
Alle Informationen zu dem Programm sind auf der Internetseite der ISB zu finden.