Soforthilfe Kredit für gemeinnützige Organisationen

Gemeinnützige Organisationen, Vereine und Unternehmen aus Rheinland-Pfalz können noch bis 30. November 2020 einen Corona Soforthilfe Kredit über ihre Hausbank bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) beantragen. Antragsberechtigt sind beispielsweise Sportvereine, Beratungsstellen gegen Gewalt, Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und weitere gemeinnützige Einrichtungen unabhängig von Größe, Rechtsform und Trägerschaft.

Wer? Gemeinnützige Organisationen und Unternehmen in Rheinland-Pfalz
Wofür? Liquiditätsbedarfe infolge der Corona-Krise für Betriebsmittel und Investitionen sowie Gehälter, Löhne und Honorare für Mitarbeitende
Wieviel? Maximal 800.000 Euro
Wie? 1. Kredit bei der Hausbank beantragen
2. ISB zahlt die gewährte Kreditsumme an die Hausbank
3. Hausbank leitet den Betrag an den Antragssteller weiter

 

Alle Informationen zu dem Programm sind auf der Internetseite der ISB zu finden.