Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen

Mit einem Sonderfonds sichern Bund und Länder die Vorbereitungskosten von Messen und Ausstellungen gegen das Risiko einer Corona-bedingten Veranstaltungsabsage ab. Die Absicherung soll Anreize zur weiteren Planung und Durchführung von größeren Veranstaltungen schaffen und übernimmt bei erfolgter Registrierung bis zu 80 Prozent der Ausfallkosten.

Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen, die als Veranstalter Messen oder Ausstellungen in Deutschland organisieren und durchführen. Das Unternehmen muss über eine inländische Betriebsstätte oder einen inländischen Sitz der Geschäftsführung verfügen.

Grund für die Absage muss eine behördliche Untersagung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Das Risiko einer Verschiebung oder Teilabsage (im Sinne einer Kapazitätsreduzierung) ist aus beihilferechtlichen Gründen von der Absicherung nicht umfasst.

Um von der Absicherung zu profitieren, müssen Messen und Ausstellungen spätestens zwei Wochen vor ihrer geplanten Durchführung registriert werden. Eine Registrierung kann bis spätestens 28. Februar 2022 vorgenommen werden. Berücksichtigungsfähig sind Messen und Ausstellungen, deren planmäßiges Durchführungsdatum im Zeitraum bis zum 30. September 2022 liegt.

 

Weitere Informationen zum Sonderfonds und zur Registrierung von Veranstaltungen gibt es unter www.sonderfonds-messe.de